CASAIO Projekt- und Dienstleistungskonditionen (Zusatzbedingungen zu den AGB)
Fassung: Zusatzbedingungen · Stand: 12.07.2026
Anbieter: CASAIO GmbH (nachfolgend „CASAIO“)
Anwendungsbereich: Planung, Beratung, Konzeptentwicklung, Engineering, Programmierung, Inbetriebnahme, Projektkoordination, Support und Wartung im Bereich Smart Home, KNX, Gebäudetechnik und Systemintegration.
Einordnung – Verhältnis zu den AGB: Diese Konditionen sind Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CASAIO GmbH. Sie beschreiben vor allem Leistungsinhalt, Projektablauf und Abrechnung und helfen dem Auftraggeber zu verstehen, welche Leistungen er erhält und wie abgerechnet wird. Die allgemeinen rechtlichen Regelungen – insbesondere Vertragsschluss, Zahlung/Verzug, Lieferung und Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Kündigung, Widerruf, Datenschutz, anwendbares Recht und Gerichtsstand – ergeben sich aus den AGB und werden hier nicht wiederholt, sondern nur in Bezug genommen (siehe Teil F). Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge nach A 4; die identische Rangfolge ist auch in § 1 Abs. 4 der AGB geregelt.
Inhaltsübersicht
- Teil A – Grundlagen: Zweck, Geltungsbereich, Einbeziehung, Rechtsnatur der Leistungen, Rangfolge, Begriffe
- Teil B – Leistungsmodell und Vergütung: Paket- und Aufwandsleistungen, Abrechnung, Zahlung
- Teil C – Mitwirkung und Projektdurchführung: Mitwirkungspflichten, Vor-Ort-Einsätze, Fremdgewerke, Änderungen
- Teil D – Projektabschluss und Abnahme
- Teil E – Betriebsphase und Support (Wartungspakete in separatem Dokument: CASAIO Wartungs- und Servicekonditionen)
- Teil F – Projektbezogene Abgrenzungen und rechtlicher Rahmen (Verweis auf die AGB)
Teil A – Grundlagen
A 1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Projekt- und Dienstleistungskonditionen regeln die Zusammenarbeit zwischen CASAIO und dem Auftraggeber. Sie legen transparent fest,
- welche Leistungen in Paketpreisen enthalten sind,
- welche Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden,
- wie mit Änderungen während der Bauphase umgegangen wird,
- welche Mitwirkungspflichten beim Auftraggeber und bei beteiligten Fachunternehmen liegen,
- wie Vor-Ort-Termine, Reisezeiten, Wartezeiten und Zusatzleistungen abgerechnet werden,
- wann ein Projekt als abgeschlossen gilt,
- und wie zwischen Fehlerbehebung, Gewährleistung, Support und Änderungswünschen unterschieden wird.
Smart-Home-Projekte sind technisch komplex und verändern sich während der Bauphase laufend: Gewerke verschieben sich, Produkte werden ausgetauscht, Funktionen kommen hinzu, bauliche Voraussetzungen ändern sich. Diese Bedingungen schaffen dafür einen verlässlichen, fairen und transparenten Rahmen und sollen verhindern, dass aus solchen Veränderungen Missverständnisse entstehen.
Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist stets das jeweilige Angebot. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie ersetzen keine individuelle Leistungsbeschreibung.
A 2 Einbeziehung und Hinweise für Verbraucher
Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn CASAIO im Angebot oder bei Vertragsschluss auf sie hinweist, sie dem Auftraggeber in Textform zugänglich macht und der Auftraggeber mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), bleiben seine gesetzlichen Rechte – insbesondere die gesetzlichen Mängelrechte – unberührt. Regelungen, die solche Rechte einschränken würden, gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
A 3 Rechtsnatur der Leistungen
CASAIO erbringt unterschiedliche Leistungsarten, die rechtlich unterschiedlich einzuordnen sind. Welche Regeln gelten, richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt, nicht nach der Bezeichnung.
Aufwandsleistungen (Beratung, Konzeptentwicklung, Engineering, Projektkoordination, Abstimmung, Support, Fernwartung und vergleichbare Tätigkeiten) sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit nach den anerkannten Regeln der Technik, nicht ein bestimmter über die Tätigkeit hinausgehender Erfolg. Arbeitsergebnisse wie Konzepte, Funktionslisten oder Kabelzuglisten dokumentieren den jeweiligen Arbeitsstand und dienen als fortzuschreibende Arbeitsgrundlage; sie werden nicht gesondert abgenommen. Gesetzliche Mängelrechte an einem mangelhaft erbrachten Arbeitsergebnis bleiben hiervon unberührt. Über Inhalt, Umfang und Umsetzung entscheidet der Auftraggeber.
Paketleistungen mit klar definiertem Funktionsumfang (insbesondere die im Angebot beschriebene Programmierung und Inbetriebnahme) können werkvertragliche Elemente enthalten; insoweit gelten die Regeln zu Abnahme (Teil D) und Gewährleistung (AGB § 8).
Ein über die einzelnen beauftragten Leistungen hinausgehender Gesamterfolg – etwa ein vollständig funktionierendes, gewerkeübergreifendes Gebäudesystem – ist nur geschuldet, soweit dies im Angebot ausdrücklich als Leistungsziel vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Mängelrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
A 4 Rangfolge der Vertragsdokumente
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge:
- individuelle Vereinbarung (einschließlich Angebot, Auftragsbestätigung und Ergänzungsangebot),
- CASAIO Wartungs- und Servicekonditionen (für die Betriebsphase, soweit ein Wartungs- oder Servicevertrag besteht),
- diese Projekt- und Dienstleistungskonditionen (Zusatzbedingungen),
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der CASAIO GmbH.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Textform. Diese Rangfolge ist mit § 1 Abs. 4 der AGB identisch.
A 5 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet:
- Paketleistung eine im Angebot mit definiertem Funktionsumfang pauschal kalkulierte Leistung.
- Aufwandsleistung / Zusatzleistung jede Leistung, die nicht ausdrücklich Teil einer Paketleistung ist und nach Zeitaufwand vergütet wird.
- Stundenkontingent einen vorab freigegebenen Kostenrahmen für Aufwandsleistungen; abgerechnet wird nur der tatsächliche Aufwand.
- Fremdgewerk ein System oder Produkt, das nicht von CASAIO geplant, geliefert, installiert oder programmiert wurde, aber mit dem Smart-Home-System verbunden werden soll.
- Fehler (Mangel) das Abweichen einer von CASAIO geschuldeten und beauftragten Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit.
- Änderungswunsch den Wunsch nach einem anderen als dem vereinbarten und funktionierenden Verhalten einer Leistung.
- Restpunkt ein einzelnes offenes Thema nach Inbetriebnahme oder Übergabe.
- Technischer Projektabschluss den Zeitpunkt, zu dem die beauftragten Leistungen im Wesentlichen erbracht und die vereinbarten Funktionen grundsätzlich betriebsbereit sind.
- Betriebsphase den Zeitraum nach technischem Projektabschluss.
Teil B – Leistungsmodell und Vergütung
B 1 Grundprinzip: Paket- und Aufwandsleistungen
CASAIO arbeitet in Projekten mit zwei Leistungsarten: Paketleistungen und Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand.
Paketleistungen eignen sich für klar wiederkehrende, standardisierbare Funktionsbereiche wie Beleuchtungssteuerung, Beschattung, Fußbodenheizung oder Rauchmelderintegration.
Dienstleistungen nach Aufwand betreffen individuelle, schwer vorhersehbare oder gewerkeübergreifende Leistungen. Dazu gehören insbesondere Sonderfunktionen, nachträgliche Änderungen, Abstimmungen mit Fremdgewerken, zusätzliche Vor-Ort-Termine, Support, technische Klärungen und projektspezifische Integrationen.
Diese Trennung ist notwendig, weil nicht jede Leistung in einem Bauprojekt zu Beginn vollständig planbar ist.
B 2 Paketleistungen und Mengenermittlung
Paketleistungen werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Planungsstands kalkuliert. Die Kalkulation erfolgt anhand einer Mengenschätzung. Dabei werden beispielsweise Räume, Funktionen, Heizkreise, Beschattungszonen, Leuchten, Taster, Sensoren, Rauchmelder, Audiozonen oder vergleichbare Funktionseinheiten berücksichtigt.
Da sich ein Bauprojekt während der Umsetzung regelmäßig verändert, ist die ursprüngliche Mengenschätzung nicht zwingend identisch mit dem später tatsächlich umgesetzten Leistungsumfang. Typische Veränderungen während der Bauphase sind beispielsweise:
- zusätzliche Leuchten oder Leuchtengruppen,
- entfallende Leuchten,
- zusätzliche Taster oder Bedienstellen,
- veränderte Tasterpositionen,
- zusätzliche Heizkreise,
- geänderte Badheizkörper,
- zusätzliche Multiroom-Zonen,
- geänderte Raffstore- oder Jalousiezonen,
- zusätzliche Rauchmelder,
- geänderte Raumaufteilungen,
- ergänzte Außenbereiche,
- technische Anpassungen durch den Elektriker,
- Produktwechsel,
- geänderte Anforderungen durch Bauherr, Architekt, Innenarchitektur oder Fachplaner.
Deshalb werden Paketmengen zu Beginn auf Basis des bekannten Planungsstands geschätzt und nach Abschluss der Programmierung mit dem tatsächlich realisierten Umfang abgeglichen. Der Auftraggeber bezahlt final nur die Leistungen, die im Gebäude tatsächlich umgesetzt wurden.
B 3 In Paketleistungen enthaltene Leistungen
Welche Leistungen konkret enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Typische Paketleistungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Beleuchtungssteuerung,
- DALI- oder KNX-Lichtgruppen,
- Taster- und Bedienkonzepte,
- Fußbodenheizung,
- Raumtemperaturregelung,
- Raffstore-, Jalousie- oder Rollladensteuerung,
- Rauchmelderintegration,
- Türkommunikation,
- Zutrittskontrolle,
- einfache Szenenlogiken,
- grundlegende Visualisierungsfunktionen,
- definierte Inbetriebnahmeleistungen,
- Endinbetriebnahme im vereinbarten Umfang.
Paketleistungen beziehen sich immer auf einen definierten Funktionsumfang. Sie beinhalten keine unbegrenzte Projektkoordination, keine beliebigen Änderungen und keine fortlaufende Begleitung aller angrenzenden Gewerke.
B 4 Nicht in Paketleistungen enthaltene Leistungen
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen sind grundsätzlich Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet (Abrechnung siehe B 8). Nicht Bestandteil der Paketpreise sind insbesondere:
- Integration von Fremdgewerken,
- Schnittstellen zu Fremdsystemen,
- Sonderlogiken,
- zusätzliche Visualisierungswünsche,
- nachträgliche Änderungswünsche,
- Planungsänderungen nach Freigabe,
- zusätzliche Abstimmungstermine,
- Bauleitungsleistungen,
- Elektrobauleitung,
- Koordination mit Fachplanern außerhalb des vereinbarten Umfangs,
- Prüfung fremder Planungsunterlagen,
- Fehlersuche in Fremdgewerken,
- Fehlersuche in nicht von CASAIO gelieferten oder programmierten Systemen,
- Netzwerkkonfiguration,
- WLAN-Optimierung,
- IT-Administration,
- Hersteller-Support für Fremdprodukte,
- Schulungen außerhalb des vereinbarten Umfangs,
- optionale Zwischentermine,
- Nachinbetriebnahmen,
- Wartung,
- Support nach Projektabschluss,
- Dokumentationen über den vereinbarten Umfang hinaus.
B 5 Zusatzleistungen nach Aufwand
Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die nicht eindeutig Bestandteil der angebotenen Paketleistungen sind. Dazu gehören insbesondere:
B 5.1 Planungsleistungen
- zusätzliche Räume,
- zusätzliche Gebäudeteile,
- Außenanlagen, Gartenbereiche, Nebenhäuser, Garagen, Saunahäuser, Poolbereiche, Grillplätze, Technikräume,
- Umplanung bereits abgestimmter Bereiche,
- Anpassung von Kabelzuglisten,
- Anpassung von Funktionslisten,
- Anpassung von Verteiler- oder Schaltschrankkonzepten,
- Prüfung neuer Herstellerunterlagen,
- Prüfung geänderter Ausführungspläne.
B 5.2 Programmierleistungen
- nachträgliche Änderungen an KNX-Parametrierungen,
- Änderungen an Szenen,
- Änderungen an Logiken,
- zusätzliche Visualisierungsseiten,
- Anpassungen von Benutzeroberflächen,
- Anpassungen von Bedienkonzepten,
- Sonderfunktionen,
- komplexe Verknüpfungen zwischen Gewerken,
- Anbindung zusätzlicher Systeme,
- Fehlersuche außerhalb des CASAIO-Leistungsumfangs.
B 5.3 Koordinationsleistungen
- zusätzliche Projektbesprechungen,
- Abstimmungen mit Elektrikern, Heizungsbauern, Lüftungsbauern, PV-Firmen, Torbauern, Fensterbauern,
- Abstimmungen mit Architekten, Innenarchitekten, Gartenplanern, Poolbauern, Saunabauern,
- Abstimmungen mit Herstellern,
- Teilnahme an Jour Fixes,
- Klärung technischer Schnittstellen,
- Prüfung fremder Rückmeldungen.
B 5.4 Supportleistungen
- telefonischer Support,
- E-Mail-Support,
- Fernwartung,
- Teams- oder Zoom-Termine,
- Analyse von Fehlermeldungen,
- Prüfung von Baustellenfotos und Screenshots,
- Rückfragen von Elektrikern oder Fachplanern,
- Beratung zu Produktalternativen,
- Nachbetreuung nach Projektabschluss.
B 6 Schlussaufrechnung der Paketmengen
Nach Abschluss der Programmierung werden die ursprünglich geschätzten Paketmengen mit dem tatsächlich programmierten und realisierten Leistungsumfang verglichen. Mehrmengen werden zusätzlich berechnet, Mindermengen entsprechend berücksichtigt. Dieses Verfahren stellt eine faire, realitätsnahe Abrechnung sicher.
Die Schlussaufrechnung betrifft ausschließlich die paketbasierten Leistungspositionen. Zusatzleistungen, Sonderthemen, Fremdgewerke, zusätzliche Abstimmungen oder Leistungen nach Aufwand werden separat nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
B 7 Stundenkontingente
Für umfangreichere Zusatzleistungen kann CASAIO vor Beginn der Arbeiten die Freigabe eines Stundenkontingents verlangen. Ein Stundenkontingent ist keine Pauschale, sondern ein freigegebener Kostenrahmen. Abgerechnet wird nur der tatsächlich entstandene Aufwand.
Ist das freigegebene Kontingent aufgebraucht oder absehbar nicht ausreichend, informiert CASAIO den Auftraggeber und fordert bei Bedarf eine Erweiterung an. Ohne Freigabe eines ausreichenden Stundenkontingents ist CASAIO nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen.
B 8 Abrechnung nach Zeitaufwand, Stundensatz und Preisanpassung
Leistungen nach Aufwand werden auf Basis des tatsächlich entstandenen Zeitaufwands im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Diese Regel gilt einheitlich für alle in diesen Bedingungen als „nach Aufwand“ bezeichneten Leistungen. Abrechenbare Arbeitszeit umfasst insbesondere:
- technische Planung,
- Projektkoordination,
- Abstimmung mit Bauherrn, Fachplanern und ausführenden Gewerken,
- Sichtung von Unterlagen und Prüfung von Plänen,
- Erstellung und Anpassung von Funktionslisten,
- Erstellung und Anpassung von Kabelzuglisten,
- KNX-Programmierung, DALI-Programmierung, Visualisierung, Schnittstellenprogrammierung,
- Inbetriebnahme,
- Fehlersuche,
- Dokumentation,
- Support und Fernwartung,
- Vor-Ort-Leistungen,
- Reisezeit.
Projektbesprechungen sind abrechenbare Leistungen, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind; dies betrifft insbesondere Baustellenbesprechungen, Online-Termine, Jour Fixes, technische Klärungstermine sowie deren Vor- und Nachbereitung (Prüfung von Unterlagen, Protokolle, Dokumentation technischer Entscheidungen).
Der jeweils gültige Stundensatz ergibt sich aus dem Angebot, der Preisliste oder einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verträgen mit längerer Laufzeit (insbesondere Wartungsverträgen) kann CASAIO den Stundensatz nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), höchstens im Umfang der gestiegenen Kosten, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Kalenderjahres anpassen. Ist der Auftraggeber Verbraucher und übersteigt die Erhöhung 5 %, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Allgemeine Zahlungsbedingungen und Verzug regelt § 4 der AGB.
B 9 Zahlungsmeilensteine
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung der Paketleistungen in folgenden Meilensteinen, die jeweils an einen erbrachten und nachweisbaren Leistungsstand anknüpfen (§ 632a BGB):
- 50 % nach Lieferung der Kabelzugliste (Abschluss der Planung),
- 25 % nach Fertigstellung der Programmierung (durch Funktions-/Testnachweis belegt), vor dem Einspielen in die Geräte,
- 25 % nach Einspielen und Inbetriebnahme, mit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung.
Jeder Meilenstein entspricht dem Wert der bis dahin erbrachten Leistung. Den der zweiten Rate zugrunde liegenden Programmierstand belegt CASAIO durch einen für den Auftraggeber nachvollziehbaren Nachweis (insbesondere ein Funktions-/Testprotokoll, auf Wunsch eine Fern-Vorführung; intern dokumentiert über ETS-Projektstand und Versionsstand), da die fertige Programmierung bereits vor dem Einspielen in die Geräte eine erbrachte Leistung darstellt. Die dritte Rate wird mit der Abnahme und dem Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB); die verbleibenden 25 % dienen zugleich als Aufrechnungspuffer für die Schlussaufrechnung nach B 6.
Die fristgerechte Zahlung der jeweils fälligen Raten ist Voraussetzung für die Fortführung des Projekts. Fälligkeit, Verzug und Aufrechnung richten sich im Übrigen nach den §§ 4 und 5 der AGB; bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzlich die Grenzen des § 18 Abs. 1 der AGB.
Teil C – Mitwirkung und Projektdurchführung
C 1 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
CASAIO kann nur auf Basis vollständiger, aktueller und widerspruchsfreier Informationen planen und programmieren. Unvollständige, veraltete oder widersprüchliche Informationen führen zu Mehraufwand. Der Auftraggeber wirkt deshalb mit, insbesondere durch:
- rechtzeitige Bereitstellung aktueller und vollständiger Unterlagen (u. a. Grundrisse, Elektro- und Ausführungspläne, Schnitte, Ansichten, Leuchten- und Funktionslisten, Herstellerdaten, Schnittstellenbeschreibungen),
- Benennung eines erreichbaren Ansprechpartners,
- rechtzeitige Schaffung der bauseitigen Voraussetzungen (siehe C 2),
- rechtzeitige Bereitstellung von Zugangsdaten und Berechtigungen,
- Prüfung und Freigabe von Planungsunterlagen (siehe C 3),
- rechtzeitige Entscheidungen, damit der Projektfortschritt nicht behindert wird.
Häufige Quellen vermeidbaren Mehraufwands sind beispielsweise veraltete Grundrisse, widersprüchliche Elektropläne, fehlende Schnitte oder Ansichten, unklare Möblierung, fehlende Leuchtenlisten, fehlende Herstellerdaten, fehlende Schnittstellenbeschreibungen, fehlende Rückmeldungen des Elektrikers und ungeklärte Gewerkezuständigkeiten.
Verzögerte Entscheidungen des Auftraggebers können zu Projektverzögerungen und Zusatzaufwand führen. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen zu Produktauswahl, Tasterdesign, Visualisierung, Leuchten, Bedienkonzepten, Szenen, Schnittstellen, Fremdgewerken, Außenanlagen, Zusatzfunktionen und Budgetfreigaben. Muss CASAIO aufgrund fehlender Entscheidungen mehrfach planen, erinnern, umstrukturieren oder bereits erstellte Unterlagen erneut anpassen, wird dieser Aufwand nach Aufwand vergütet.
Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, gelten die gesetzlichen Regeln zum Annahmeverzug und zur Mitwirkung (§§ 642, 643 BGB). CASAIO kann eine angemessene Entschädigung verlangen und die Leistung pausieren. Mehraufwand aus fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung wird nach Aufwand vergütet.
C 2 Bauseitige Voraussetzungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bauseitige Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Stromversorgung,
- Netzwerk,
- Internet,
- geeignete Verteilerschränke,
- Platzreserven,
- Kabelwege,
- Beschriftung,
- Schutzmaßnahmen,
- Zugänglichkeit,
- sichere Arbeitsbedingungen,
- geeignete Montageorte,
- abgestimmte Schnittstellen,
- aktuelle Pläne.
Nicht erfüllte bauseitige Voraussetzungen können zu Verzögerungen, Zusatzaufwand oder eingeschränkter Funktion führen.
C 3 Planfreigaben und Rückmeldungen
CASAIO erstellt Planungsunterlagen auf Basis der vom Auftraggeber, Architekten, Elektriker oder Fachplaner bereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene Planungsunterlagen zu prüfen oder durch geeignete Fachpersonen prüfen zu lassen. Dazu gehören insbesondere:
- Raumzuordnungen,
- Funktionslisten,
- Kabelzuglisten,
- Tasterpositionen,
- Sensorpositionen,
- Leuchtenzuordnungen,
- Beschattungszonen,
- Heizkreise,
- Schnittstellen,
- technische Annahmen.
Werden Fehler, Unklarheiten oder Änderungswünsche nicht rechtzeitig zurückgemeldet, wird der durch spätere Anpassungen entstehende Mehraufwand nach Aufwand vergütet.
C 4 Vor-Ort-Einsätze und Reisezeit
Vor-Ort-Einsätze erfolgen nach vorheriger Terminabstimmung. Die Arbeitszeit beginnt mit der Abreise vom Unternehmensstandort bzw. vom vorherigen Einsatzort und endet mit der Rückkehr bzw. Ankunft am nächsten vereinbarten Einsatzort. An- und Abreise werden zum regulären Stundensatz berechnet.
Mit der Berechnung der Reisezeit sind im Regelfall folgende Kosten abgegolten: Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Kraftstoff, übliche Parkgebühren, übliche Übernachtungskosten und übliche Verpflegungsmehraufwände. Ausgenommen sind außergewöhnliche Reisekosten, insbesondere:
- Flugreisen,
- Bahnreisen erster Klasse,
- außergewöhnlich teure Hotelkosten,
- Auslandseinsätze,
- Mautkosten in erheblicher Höhe,
- Fährkosten,
- Sondertransporte,
- besonders kurzfristig erforderliche Reisen.
Diese Kosten werden vorab abgestimmt und separat berechnet.
C 5 Voraussetzungen für Vor-Ort-Termine, Mindestabrechnung, Wartezeiten und Fehlfahrten
Damit CASAIO einen Vor-Ort-Termin effizient durchführen kann, müssen zum vereinbarten Termin alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:
- Zugang zum Gebäude,
- Zugang zu allen relevanten Räumen,
- Zugang zu Technikräumen,
- Zugang zu Unterverteilungen,
- Zugang zu Netzwerkschränken,
- fertiggestellte Elektroinstallation im relevanten Bereich,
- verfügbare Spannungsversorgung,
- vorhandene Netzwerkverbindung,
- funktionierender Internetzugang,
- vollständig montierte Geräte,
- beschriftete Leitungen,
- aktuelle Pläne,
- aktuelle Rückmeldungen des Elektrikers,
- erreichbarer Ansprechpartner vor Ort,
- erreichbare Fremdgewerke bei Schnittstellenthemen,
- Zugangsdaten und Passwörter,
- freigegebene Systemunterlagen,
- installierte Apps oder Benutzerzugänge, falls erforderlich.
Fehlen diese Voraussetzungen, kann der Termin nur eingeschränkt durchgeführt werden; der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
Für Vor-Ort-Termine kann eine Mindestabrechnung gelten, sofern dies im Angebot oder in der Terminabstimmung vereinbart wurde – insbesondere, wenn Reisezeit, Vorbereitung, Werkzeug, Messtechnik oder Personal gebunden werden. Wird ein Termin kurzfristig abgesagt, verschoben oder kann er aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht sinnvoll durchgeführt werden, können bereits entstandene Aufwendungen abgerechnet werden.
Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit. Dazu gehören insbesondere Wartezeiten aufgrund von:
- fehlendem Zugang,
- verspäteten Ansprechpartnern,
- nicht abgeschlossenen Installationen,
- fehlender Spannungsversorgung,
- fehlendem Internet,
- nicht erreichbaren Fachunternehmen,
- nicht montierten Geräten,
- nicht gelieferten Komponenten,
- falsch angeschlossenen Geräten,
- ungeklärten Zuständigkeiten,
- fehlenden Zugangsdaten,
- Baustellenunterbrechungen,
- Sicherheitsunterweisungen,
- Abstimmungsbedarf mit Dritten.
Kann ein Termin aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen fehlender Voraussetzungen – nicht sinnvoll durchgeführt werden, liegt eine Fehlfahrt bzw. ein nicht nutzbarer Einsatz vor. In diesem Fall werden Reisezeit, Wartezeit und bereits entstandene Aufwendungen abgerechnet.
C 6 Änderungen während der Bauphase
Änderungen während der Bauphase sind üblich. Sie können jedoch zusätzlichen Planungs-, Koordinations- oder Programmieraufwand verursachen. Typische Änderungen sind:
- Raumänderungen,
- geänderte Möblierung,
- geänderte Leuchten,
- zusätzliche Leuchten,
- geänderte Schalterpositionen,
- zusätzliche Sensoren,
- Produktwechsel,
- geänderte Heizungs- oder Lüftungstechnik,
- geänderte Türkommunikation,
- zusätzliche Außenbereiche,
- geänderte Anforderungen durch Innenarchitektur,
- geänderte Anforderungen durch Fachplaner,
- nachträgliche Komfortwünsche,
- zusätzliche Szenen oder Automationen.
Änderungen nach Freigabe der Planung oder nach Beginn der Programmierung werden nach Aufwand vergütet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind. Das Anordnungsrecht bei werk-/bauvertraglichen Leistungen regelt § 15 der AGB.
C 7 Produktänderungen und Lieferantenwechsel
Werden während des Projekts Produkte ausgetauscht, Hersteller gewechselt oder technische Komponenten geändert, kann dies zusätzlichen Aufwand verursachen. Dies betrifft insbesondere:
- Prüfung neuer Datenblätter,
- Prüfung neuer Schnittstellen,
- Anpassung der Planung,
- Anpassung der Programmierung,
- Anpassung der Visualisierung,
- Änderung von Gruppenadressen,
- neue Tests,
- neue Abstimmungen mit Fachfirmen,
- Anpassung der Dokumentation.
Dieser Aufwand wird nach Aufwand vergütet.
C 8 Fremdgewerke und Schnittstellen
Die Integration von Fremdgewerken ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Standardpakete, sofern sie nicht ausdrücklich angeboten wurde. Fremdgewerke sind alle Systeme, Produkte oder technischen Anlagen, die nicht direkt von CASAIO geplant, geliefert, installiert oder programmiert wurden, aber mit dem Smart-Home-System verbunden oder abgestimmt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise:
- Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen,
- Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Energiemanagementsysteme,
- Garagentore, Hoftore, Schrankenanlagen, Fensterantriebe, Velux-Dachfenster,
- Markisen, Pergolen, Beschattungsanlagen,
- Pooltechnik, Saunatechnik, Zisternen, Bewässerungsanlagen, Gartenbeleuchtung,
- Außenlautsprecher, Multiroom-Audio, AV-Systeme,
- Alarmanlagen, Einbruchmeldetechnik, Kamerasysteme, Zutrittssysteme, Türkommunikation,
- Wetterstationen, Tageslichtsteuerungen, Sonderbeleuchtungen,
- Notstromsysteme, USV-Anlagen.
Die technische Integration solcher Gewerke setzt voraus, dass die jeweiligen Hersteller, Fachplaner oder ausführenden Unternehmen geeignete Schnittstellen bereitstellen und die notwendigen Informationen liefern. Dafür gilt:
- Das jeweilige Fachunternehmen ist für Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsfähigkeit seines Systems verantwortlich.
- Der Hersteller ist für die technische Dokumentation und die bereitgestellten Schnittstellen verantwortlich.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass CASAIO rechtzeitig alle erforderlichen Informationen erhält.
- CASAIO unterstützt bei der Integration, soweit technisch möglich und beauftragt.
CASAIO übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Fremdsysteme eine geeignete Schnittstelle besitzen oder korrekt funktionieren. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben von Fremdgewerken führen regelmäßig zu zusätzlichem Aufwand. Abrechenbar nach Aufwand sind insbesondere:
- Klärung von Schnittstellen,
- Prüfung von Herstellerunterlagen,
- Abstimmung mit Fachfirmen,
- Prüfung von Anschlussplänen,
- Prüfung von Kommunikationsprotokollen,
- Abstimmung von Datenpunkten,
- Definition von Steuerbefehlen,
- Definition von Rückmeldungen,
- Testen von Schnittstellen,
- Fehlersuche bei nicht reagierenden Fremdsystemen,
- Anpassung von KNX-Gruppenadressen,
- Anpassung von Visualisierungen,
- Anpassung von Logiken,
- Begleitung der Inbetriebnahme,
- Nacharbeiten nach Änderungen durch Fremdgewerke.
C 9 Kommunikation mit Dritten
CASAIO kommuniziert mit Dritten nur im projekterforderlichen Umfang. Dritte können beispielsweise sein: Elektriker, Architekten, Innenarchitekten, TGA-Planer, Heizungsbauer, Lüftungsbauer, PV-Unternehmen, Torbauer, Fensterbauer, Gartenplaner, Poolbauer, Saunabauer, Hersteller und Großhändler.
Die Kommunikation mit Dritten ist abrechenbare Projektarbeit, sofern sie über den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. CASAIO übernimmt keine Verantwortung für Aussagen, Planungen, Zusagen oder Fehler von Dritten.
C 10 Priorisierung, Terminplanung und Projektstillstand
CASAIO plant Termine auf Basis verfügbarer Kapazitäten und Projektstände. Voraussetzung für eine verbindliche Terminplanung ist, dass alle notwendigen Informationen, Freigaben, Zahlungen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Verzögerungen durch den Auftraggeber, andere Gewerke oder fehlende Voraussetzungen können zu Terminverschiebungen führen.
CASAIO ist nicht verpflichtet, kurzfristige Verzögerungen anderer Gewerke durch eigene Sondertermine, Wochenendarbeit oder Umpriorisierung anderer Projekte auszugleichen. Eilige Zusatzleistungen können nur nach Verfügbarkeit erbracht werden.
Kommt ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Informationen, offener Zahlungen oder nicht erfüllter Voraussetzungen zum Stillstand, kann CASAIO die weitere Bearbeitung pausieren. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit und kann zusätzlichen Einarbeitungs- oder Reaktivierungsaufwand verursachen, der nach Aufwand vergütet wird.
Teil D – Projektabschluss und Abnahme
D 1 Technischer Projektabschluss
Ein Projekt gilt als technisch abgeschlossen, wenn die von CASAIO beauftragten Leistungen im Wesentlichen erbracht und die vereinbarten Funktionen grundsätzlich betriebsbereit sind. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn:
- die vereinbarte Planung erstellt wurde,
- die vereinbarten Paketleistungen im Wesentlichen umgesetzt wurden,
- die vereinbarte Programmierung durchgeführt wurde,
- die relevanten Systeme grundsätzlich funktionsfähig sind,
- die Endinbetriebnahme im vereinbarten Umfang erfolgt ist,
- die wesentlichen Funktionen getestet wurden,
- offene Restpunkte dokumentiert wurden,
- eine Nutzung des Systems grundsätzlich möglich ist.
Der technische Projektabschluss setzt nicht voraus, dass sämtliche Komfortwünsche, Optimierungen, Fremdgewerksprobleme, Nachträge oder späteren Nutzeranpassungen erledigt sind. Einzelne Restpunkte verhindern den technischen Projektabschluss nicht, sofern sie die grundsätzliche Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
D 2 Abnahme und Übergabe
Die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Abnahme – einschließlich der fiktiven Abnahme und des Verbraucher-Hinweises (§ 640 Abs. 2 BGB) – regelt § 18 der AGB. Ergänzend gilt: Die Übergabe kann je nach Projektumfang erfolgen durch:
- Vor-Ort-Termin,
- Online-Termin,
- schriftliche Zusammenfassung,
- Übergabeprotokoll,
- Restpunkteliste,
- Funktionsprüfung,
- Dokumentationsübergabe,
- Einweisung des Auftraggebers,
- Einweisung definierter Nutzer,
- Übergabe von Zugangsdaten oder Projektständen, soweit vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel, fehlende Funktionen oder Abweichungen zeitnah mitzuteilen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe von Mängeln oder bleibt er einem vereinbarten Abnahmetermin fern, gilt für die Zustandsfeststellung § 18 der AGB.
D 3 Restpunkte
Restpunkte sind einzelne offene Themen nach Inbetriebnahme oder Projektabschluss. Sie können beispielsweise entstehen durch:
- noch nicht gelieferte Geräte,
- noch nicht montierte Komponenten,
- fehlende Rückmeldungen des Elektrikers oder anderer Fachunternehmen,
- nicht verfügbare Schnittstellen,
- fehlende Zugangsdaten oder Herstellerinformationen,
- ausstehende Entscheidungen des Auftraggebers,
- noch nicht finalisierte Außenanlagen,
- fehlende Netzwerkverfügbarkeit,
- nicht abgeschlossene Bauabschnitte,
- ausstehende Tests mit Fremdgewerken,
- nachträgliche Änderungswünsche,
- zusätzliche Komfortanforderungen.
Restpunkte werden dokumentiert und nach Ursache unterschieden und abgearbeitet:
- Restpunkte aus dem CASAIO-Leistungsumfang,
- Restpunkte aufgrund fehlender Mitwirkung,
- Restpunkte durch Fremdgewerke,
- Restpunkte durch nachträgliche Änderungen,
- Restpunkte durch zusätzliche Wünsche des Auftraggebers.
Nur Restpunkte, die eindeutig aus dem vereinbarten CASAIO-Leistungsumfang stammen, werden im Rahmen dieses Umfangs abgearbeitet. Restpunkte, die durch Dritte, fehlende Mitwirkung oder nachträgliche Wünsche verursacht wurden, werden nach Aufwand vergütet.
D 4 Schlussrechnung und Aufrechnung
Nach Abschluss der Programmierung bzw. nach technischem Projektabschluss erfolgt die Schlussaufrechnung der Paketleistungen. Dabei werden die ursprünglich kalkulierten Paketmengen mit dem tatsächlich realisierten Umfang abgeglichen. Zusätzlich werden bis dahin entstandene Zusatzleistungen, Stundenaufwände, Sonderthemen, Fremdgewerksintegrationen, Supportleistungen, Änderungswünsche, Reisezeiten, Wartezeiten und sonstige beauftragte Leistungen abgerechnet, soweit sie nicht bereits separat berechnet wurden.
Die Schlussrechnung bedeutet nicht, dass CASAIO ab diesem Zeitpunkt unbegrenzt weiter für Anpassungen, Optimierungen, Nutzerwünsche oder Fremdgewerksprobleme verantwortlich ist. Mit der Schlussrechnung wird die Projektphase wirtschaftlich abgeschlossen. Die Schlussrechnung wird mit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB). Einwendungen sollen innerhalb einer angemessenen Frist in Textform mitgeteilt werden; gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Teil E – Betriebsphase, Support und Wartung
E 1 Trennung von Projekt- und Betriebsphase
Mit dem technischen Projektabschluss (D 1) endet die Projektphase und beginnt die Betriebsphase. Ab diesem Zeitpunkt gelten alle weiteren Leistungen als Support-, Wartungs-, Optimierungs-, Änderungs- oder Zusatzleistungen, soweit nicht ein Gewährleistungsfall innerhalb des vereinbarten CASAIO-Leistungsumfangs vorliegt (AGB § 8). Eine laufende Support-, Wartungs- oder Betreiberverantwortung entsteht nicht automatisch; sie bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Mängelrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
CASAIO versteht sich als Premium-Dienstleister für hochwertige Smart-Home-Systeme. Premium bedeutet nicht unbegrenzte Verfügbarkeit, unbegrenzte Nacharbeit oder kostenlose Dauerbetreuung, sondern klare Prozesse, saubere Verantwortlichkeiten, transparente Spielregeln und professionelle Betreuung auf Basis definierter Leistungen.
E 2 Einzug und Nutzungsoptimierung
Nach dem Einzug verändern sich häufig Anforderungen. Viele Funktionen werden erst im Alltag spürbar; Nutzer erkennen dann, welche Szenen, Zeiten, Helligkeiten, Tasterbelegungen oder Automationen besser zu ihrem tatsächlichen Verhalten passen. Typische Anpassungen nach Einzug sind:
- Änderung von Lichtszenen,
- Anpassung von Präsenzmeldern,
- Anpassung von Bewegungsmeldern,
- Änderung von Zeitprogrammen,
- Änderung von Beschattungslogiken,
- Anpassung von Heizkurven oder Sollwerten,
- Ergänzung von Automationen,
- Anpassung der Visualisierung,
- Änderung von Nutzerrechten,
- Anpassung von Benachrichtigungen,
- Optimierung von Audiozonen,
- Anpassung von Außenbeleuchtung,
- Optimierung von Nachtfunktionen,
- Anpassung von Sicherheitsfunktionen.
Diese Nutzungsoptimierung ist nicht automatisch Bestandteil der Projektleistung. Sie kann nach Aufwand oder über ein Wartungs- bzw. Betreuungspaket erfolgen.
E 3 Betriebsphase ohne Wartungspaket
Ohne Wartungspaket erfolgt Unterstützung nach Verfügbarkeit und nach tatsächlichem Zeitaufwand. Ohne Wartungspaket besteht kein Anspruch auf:
- garantierte Reaktionszeiten,
- priorisierte Bearbeitung,
- Rufbereitschaft,
- Wochenendservice,
- Feiertagsservice,
- Soforthilfe,
- proaktive Systemprüfung,
- regelmäßige Wartung,
- Updateüberwachung,
- Systemmonitoring,
- Fernüberwachung,
- Backupprüfung,
- Nutzerverwaltung,
- automatische Optimierung,
- laufende Betreuung,
- kostenlose Rückfragen,
- kostenlose Fernwartung,
- kostenlose Vor-Ort-Termine.
CASAIO bemüht sich auch ohne Wartungspaket um schnelle Unterstützung. Eine verbindliche Verfügbarkeit oder Reaktionszeit besteht jedoch nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
E 4 Support nach Aufwand
Support nach Aufwand ist die Standardform der Betreuung nach Projektabschluss, wenn kein Wartungspaket besteht. Er umfasst beispielsweise:
- technische Rückfragen,
- Bedienfragen,
- Fernwartung,
- Analyse von Störungen,
- Prüfung von Screenshots,
- Prüfung von Fehlermeldungen,
- Unterstützung per Telefon, E-Mail oder Videocall,
- Prüfung von Systemzuständen,
- Anpassung von Parametern,
- Änderung von Szenen,
- Änderung von Tasterbelegungen,
- Änderung von Visualisierungen,
- Ergänzung kleiner Funktionen,
- Abstimmung mit Fremdgewerken,
- Prüfung von Herstellerinformationen,
- Unterstützung bei Updates,
- Wiederherstellung von Projektständen,
- Vor-Ort-Unterstützung.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Bagatellanfragen, die ohne nennenswerten Aufwand beantwortet werden können, sowie allgemeine organisatorische Rückfragen sind kostenfrei. Supportanfragen sind erst dann abrechenbar, wenn sie einen darüber hinausgehenden Aufwand auslösen – insbesondere technische Prüfung, Analyse, Recherche, Fernzugriff, Dokumentation oder konkrete Handlungsempfehlungen.
E 5 Fernwartung in der Betriebsphase
Fernwartung ist ein zentrales Mittel für effizienten Support und wird nach Aufwand vergütet. Voraussetzung ist:
- funktionierender Internetanschluss,
- funktionierendes Netzwerk,
- erreichbarer Fernzugang,
- gültige Zugangsdaten,
- betriebsbereite Systeme,
- keine bauseitige Sperre,
- keine blockierende Netzwerkkonfiguration,
- ausreichende Berechtigungen.
CASAIO ist nicht verantwortlich für den Ausfall von Fernwartungsmöglichkeiten, wenn die Ursache außerhalb des CASAIO-Leistungsumfangs liegt. Kann eine Fernwartung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, wird der entstandene Aufwand berechnet, soweit der Auftraggeber die fehlende Voraussetzung zu vertreten hat.
E 6 Updates
Updates sind in Smart-Home-Systemen sensibel. Sie können Funktionen verbessern, Sicherheitslücken schließen oder Kompatibilitäten erhalten, aber auch neue Fehler, Inkompatibilitäten oder geändertes Systemverhalten verursachen. CASAIO führt Updates nur nach Abstimmung durch. Updates können betreffen:
- KNX-Komponenten,
- Server,
- Visualisierungssysteme,
- Apps,
- Gateways,
- Router,
- Netzwerksysteme,
- Türkommunikation,
- Zutrittssysteme,
- Audio-Systeme,
- Kamerasysteme,
- Herstellerplattformen,
- Cloud-Dienste,
- Betriebssysteme,
- Firmware.
Updates sind nicht automatisch Bestandteil der Projektleistung. Der Aufwand für Prüfung, Vorbereitung, Durchführung, Test und Nacharbeit wird nach Aufwand oder im Rahmen eines Wartungspakets berechnet. CASAIO übernimmt keine Verantwortung für Funktionsänderungen, die durch Hersteller-, Cloud- oder Plattformänderungen verursacht werden.
E 7 Backups und Projektsicherung
Backups und Projektstände sind ein wesentlicher Bestandteil professioneller Systembetreuung. Je nach System können relevante Projektstände sein:
- ETS-Projektdateien,
- Visualisierungsprojekte,
- Serverkonfigurationen,
- Gateway-Konfigurationen,
- Logikprojekte,
- Dokumentationen,
- Gruppenadresslisten,
- Netzwerkinformationen,
- Zugangsdatenübersichten,
- Herstellerportalstände.
CASAIO sichert Projektstände nur im vereinbarten Umfang. Eine laufende Backup-Verpflichtung besteht nur, wenn diese ausdrücklich Bestandteil eines Wartungspakets ist. Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, eigene Zugangsdaten, Lizenzen und betreiberrelevante Informationen sicher aufzubewahren.
E 8 Nutzerverwaltung
Nach Einzug entstehen häufig neue Anforderungen an Nutzerrechte und Zugänge, beispielsweise:
- neue Nutzer,
- entfernte Nutzer,
- geänderte Berechtigungen,
- neue Mobilgeräte und Tablets,
- App-Zugänge,
- Türkommunikationsnutzer,
- Fingerprint-Nutzer,
- PIN-Codes,
- QR-Codes,
- temporäre Zugänge,
- Gästezugänge,
- Dienstleisterzugänge.
Nutzerverwaltung ist nach Projektabschluss eine Support- oder Wartungsleistung. Sie ist nur dann Bestandteil der Projektleistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
E 9 Fremdgewerke in der Betriebsphase
Auch nach Projektabschluss können Fremdgewerke Störungen oder Änderungsbedarf auslösen, beispielsweise: Heizungsbauer ändert Parameter, PV-Anlage wird erweitert, Lüftungsanlage erhält ein Update, Garagentorsteuerung wird getauscht, Türkommunikation wird verändert, Internetanbieter tauscht Router, Elektriker ändert Verdrahtung, Hersteller ändert API, App wird aktualisiert, Cloud-Dienst fällt aus, Netzwerkkomponenten werden getauscht.
CASAIO unterstützt bei Analyse und Integration solcher Themen nach Aufwand oder im Rahmen eines Wartungspakets und übernimmt keine Verantwortung für Betrieb, Wartung, Fehlerfreiheit oder Verfügbarkeit von Fremdgewerken.
E 10 Hardwaredefekte
Hardware kann ausfallen. Hardwaredefekte sind nicht automatisch Programmierfehler und nicht automatisch Gewährleistungsfälle gegenüber CASAIO. Bei Hardwaredefekten ist zu unterscheiden:
- Wurde die Hardware von CASAIO geliefert?
- Wurde sie fachgerecht durch Dritte montiert?
- Liegt ein Herstellerdefekt vor?
- Liegt ein Montagefehler vor?
- Liegt ein Verdrahtungsfehler vor?
- Liegt ein Überspannungsschaden vor?
- Liegt ein Bedienfehler vor?
- Liegt ein Umwelteinfluss vor?
- Liegt ein Netzwerk- oder Spannungsproblem vor?
CASAIO kann bei der Diagnose unterstützen. Diagnose, Ausbau, Austausch, Versand, Herstellerkommunikation, Ersatzgerät, erneute Inbetriebnahme und Nachprogrammierung sind nur dann kostenfrei, wenn dies rechtlich oder vertraglich geschuldet ist. Ansonsten werden diese Leistungen nach Aufwand berechnet. Die Gewährleistung für gelieferte Hardware regelt § 8 der AGB.
E 11 Keine Betreiberverantwortung ohne gesonderte Vereinbarung
CASAIO übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Betreiberverantwortung für das Gebäude oder dessen technische Anlagen. Insbesondere übernimmt CASAIO ohne gesonderte Vereinbarung keine Verantwortung für:
- dauerhafte Verfügbarkeit des Smart-Home-Systems,
- sicherheitskritischen Betrieb,
- Heizungsbetrieb,
- Lüftungsbetrieb,
- Zutrittsbetrieb,
- Alarmierung,
- Brandschutz,
- Einbruchschutz,
- Netzwerksicherheit,
- Datenschutzbetrieb,
- Cloud-Verfügbarkeit,
- Energieoptimierung,
- Notstromversorgung,
- Fernüberwachung,
- 24/7-Monitoring.
Der Auftraggeber bleibt Betreiber der Anlage.
E 12 Sicherheitsrelevante Funktionen
Smart-Home-Systeme können sicherheitsnahe Funktionen unterstützen, beispielsweise Zutrittskontrolle, Türkommunikation, Fensterkontakte, Bewegungsmelder, Rauchmelderintegration, Alarmmeldungen, Kameras, Anwesenheitssimulation, Beschattung und Notlichtfunktionen.
CASAIO ersetzt jedoch keine zertifizierte Sicherheitsanlage, Brandmeldeanlage, Einbruchmeldeanlage oder sonstige sicherheitskritische Fachplanung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sicherheitsrelevante Funktionen müssen durch die jeweils zuständigen Fachunternehmen geplant, installiert, geprüft und abgenommen werden. Support und Wartung solcher Funktionen erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten CASAIO-Leistungsumfangs.
E 13 Dokumentationspflege in der Betriebsphase
Nach Projektabschluss können Änderungen an der Anlage zu veralteter Dokumentation führen. Dokumentationspflege ist nur Bestandteil der Betriebsphase, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde, und kann umfassen:
- Aktualisierung von Gruppenadressen,
- Aktualisierung von Funktionslisten,
- Aktualisierung von Visualisierungsdokumentation,
- Aktualisierung von Geräteübersichten,
- Aktualisierung von Zugangsdatenübersichten,
- Aktualisierung von Schnittstellenübersichten,
- Aktualisierung von Restpunktlisten,
- Aktualisierung von Wartungsprotokollen.
Ohne Wartungspaket besteht keine laufende Verpflichtung zur Aktualisierung der Projektdokumentation.
E 14 Weiterentwicklung des Systems
Ein hochwertiges Smart Home entwickelt sich mit der Nutzung weiter. Weiterentwicklungen können sein: neue Räume, neue Außenbereiche, neue Leuchten, neue Szenen, neue Automationen, neue Visualisierungen, neue Audiozonen, neue Nutzerprofile, neue Energiemanagementfunktionen, neue PV-Logiken, neue Zutrittsfunktionen, neue Sicherheitsfunktionen, neue Bedienoberflächen, neue Gateways, neue Herstellerprodukte. Weiterentwicklungen sind neue Leistungen und werden separat angeboten oder nach Aufwand abgerechnet.
E 15 Wartung und Service
Für die laufende Wartung und Betreuung des Systems bietet CASAIO optionale Wartungs- und Servicepakete an. Diese werden, sofern gewünscht, in einem gesonderten Ergänzungsangebot vereinbart; es gelten dann ergänzend die CASAIO Wartungs- und Servicekonditionen. Ohne gesonderten Wartungs- oder Servicevertrag gelten für die Betriebsphase die Regelungen nach E 1 bis E 14 (Unterstützung nach Aufwand und Verfügbarkeit).
E 16 Eingriffe Dritter
Eingriffe Dritter können die Wartbarkeit des Systems beeinträchtigen. Dritte sind beispielsweise Elektriker, andere KNX-Programmierer, IT-Dienstleister, Heizungsbauer, PV-Firmen, Hersteller, Hausmeister, Facility-Management, technikaffine Nutzer oder Familienmitglieder.
Werden ohne Abstimmung Änderungen an Programmierung, Verdrahtung, Visualisierung, Netzwerk, Gateways oder Fremdsystemen vorgenommen, kann CASAIO nicht für daraus entstehende Störungen verantwortlich gemacht werden. Die Analyse und Behebung solcher Störungen wird nach Aufwand berechnet. CASAIO kann bei unkontrollierten Fremdeingriffen die Wartung aussetzen, bis der Systemzustand wieder nachvollziehbar ist.
E 17 Lebenszyklus und Modernisierung
Smart-Home-Systeme haben einen technischen Lebenszyklus. Komponenten können altern, Hersteller Produkte abkündigen, Apps sich ändern, Cloud-Dienste eingestellt und Schnittstellen veralten. CASAIO kann im Rahmen eines Wartungspakets Empfehlungen zur Modernisierung geben, beispielsweise:
- Austausch veralteter Server,
- Austausch nicht mehr unterstützter Gateways,
- Modernisierung von Visualisierungssystemen,
- Migration von Projektständen,
- Austausch nicht mehr verfügbarer Komponenten,
- Umstellung auf neue Schnittstellen,
- Optimierung von Netzwerkstrukturen,
- Erweiterung von Backupstrategien.
Modernisierungen sind nicht automatisch Bestandteil der Wartung und werden separat angeboten oder nach Aufwand berechnet.
E 18 Keine kostenlose Daueroptimierung
Nach Projektabschluss entsteht kein Anspruch auf kostenlose Daueroptimierung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf:
- unbegrenzte Szenenanpassungen,
- unbegrenzte Tasteränderungen,
- unbegrenzte Visualisierungsänderungen,
- unbegrenzte Logikänderungen,
- unbegrenzte Nutzerpflege,
- unbegrenzte Fernwartung,
- unbegrenzte Rückfragen,
- unbegrenzte Abstimmungen mit Fremdgewerken,
- kostenlose Anpassungen nach Einzug,
- kostenlose Nachbesserung von Nutzerwünschen,
- kostenlose Projektreaktivierung nach Monaten oder Jahren.
Jede weiterführende Leistung nach Projektabschluss benötigt entweder ein Wartungspaket, ein Stundenkontingent oder eine separate Beauftragung.
E 19 Zusammenfassung der Betreuungsmodelle
In der Betriebsphase gibt es drei mögliche Betreuungsmodelle:
- Keine laufende Betreuung – Unterstützung nur nach Verfügbarkeit und gegen Abrechnung nach Aufwand.
- Support nach Aufwand – einzelne Unterstützung auf Anfrage, ohne garantierte Reaktionszeit.
- Wartungspaket – strukturierte Betreuung mit definiertem Leistungsumfang, Priorität und gegebenenfalls Reaktionszeiten.
Diese Trennung schützt beide Seiten: Der Auftraggeber erhält Klarheit darüber, welche Leistungen er erwarten kann, und CASAIO kann hochwertige Betreuung leisten, ohne unbegrenzte und unbezahlte Dauerverpflichtungen einzugehen. Ein professionell geplantes Smart Home verdient auch einen professionell geregelten Betrieb.
Teil F – Projektbezogene Abgrenzungen und rechtlicher Rahmen
Verhältnis zu den AGB: Die allgemeinen rechtlichen Regelungen sind in den AGB geregelt und werden hier nicht wiederholt. Teil F enthält nur die projektbezogenen Abgrenzungen, die das Verständnis des Leistungsumfangs betreffen, sowie Verweise auf die einschlägigen AGB-Bestimmungen.
F 1 Verweis auf die AGB
Es gelten ergänzend die AGB der CASAIO GmbH, insbesondere zu folgenden Themen:
- Vertragsschluss und Angebotsbindung (AGB § 3),
- Preise, Zahlung, Fälligkeit und Verzug (AGB §§ 4, 5),
- Lieferung von Hardware, Lieferzeiten, Gefahrübergang und Beschaffungsrisiko (AGB § 16),
- Eigentumsvorbehalt (AGB § 17),
- Leistungsänderungen/Anordnungsrecht (AGB § 15),
- Abschlagszahlungen und Abnahme (AGB § 18),
- Gewährleistung und Verjährung (AGB § 8),
- Haftung und Haftung für Fremdsysteme (AGB § 9),
- höhere Gewalt (AGB § 10),
- Kündigung von Projekt- und Werkverträgen (AGB § 19),
- Nutzungs- und Schutzrechte an Arbeitsergebnissen, ETS-Projekt und Zugangsdaten (AGB § 7),
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AGB § 11),
- Widerrufsrecht für Verbraucher (AGB § 12 nebst Anlage 1),
- anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung (AGB § 13),
- Einsatz von Subunternehmern (AGB § 20) und Referenznennung (AGB § 21).
F 2 Abgrenzung Fehler, Änderungswunsch und Drittverursachung
Diese Abgrenzung konkretisiert den Leistungsumfang und ergänzt § 8 der AGB.
Ein Fehler liegt vor, wenn eine vereinbarte Funktion nicht wie vereinbart funktioniert. Ein Änderungswunsch liegt vor, wenn eine Funktion grundsätzlich funktioniert, der Auftraggeber oder Nutzer sie jedoch anders haben möchte. Beispiele für Änderungswünsche:
- „Der Taster soll anders belegt werden.“
- „Die Szene soll etwas heller sein.“
- „Der Bewegungsmelder soll später ausschalten.“
- „Die Beschattung soll anders reagieren.“
- „Die Heizung soll anders geregelt werden.“
- „Die Visualisierung soll anders aussehen.“
- „Wir möchten zusätzliche Szenen.“
- „Wir möchten weitere Automationen.“
- „Wir möchten eine andere Bedienlogik.“
- „Nach dem Einzug merken wir, dass wir es anders nutzen.“
Weitere typische Änderungswünsche sind andere Tasterbelegung, andere Szenenlogik, andere Helligkeits- oder Nachlaufwerte, andere Visualisierungsstruktur, zusätzliche Automationen, andere Prioritäten bei der Beschattung, geändertes Verhalten von Präsenzmeldern sowie zusätzliche Meldungen oder Statusanzeigen.
Änderungswünsche sind normale, nachvollziehbare Bestandteile der Betriebsphase, aber keine Gewährleistung; sie werden nach Aufwand oder im Rahmen eines Wartungspakets abgerechnet. Drittverursachte Störungen (fehlerhafte Installation oder Verdrahtung, defekte Geräte, Fremdsysteme, Netzwerkprobleme, geänderte Voraussetzungen) werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.
F 3 Abgrenzung zu Elektrobauleitung und Baukoordination
CASAIO ist kein Ersatz für Bauleitung, Elektrobauleitung oder Objektüberwachung, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde. CASAIO übernimmt insbesondere nicht automatisch:
- die Bauleitung,
- die Elektrobauleitung,
- die Überwachung der Ausführung durch den Elektriker,
- die Kontrolle aller Installationsarbeiten,
- die Terminsteuerung aller Gewerke,
- die Koordination sämtlicher Fachunternehmen,
- die Mängelverfolgung gegenüber Fremdgewerken,
- die Verantwortung für Baustellenlogistik,
- die Verantwortung für Arbeitssicherheit,
- die Verantwortung für gewerkeübergreifende Bauabläufe,
- die Objektüberwachung im Sinne der HOAI, insbesondere Leistungsphase 8 (Bauüberwachung und Dokumentation, auch für die technische Ausrüstung nach Anlage 15 HOAI),
- die Durchführung oder Mitwirkung bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme fremder Gewerke oder der Gesamtinstallation.
CASAIO nimmt ausschließlich die eigenen beauftragten Leistungen ab (Teil D). Vor-Ort-Sichtungen, Stichproben oder fachliche Hinweise durch CASAIO stellen keine Objektüberwachung und keine Abnahme dar und entfalten keine Abnahmewirkung. Technische Koordinationsleistungen kann CASAIO auf Wunsch nach Aufwand übernehmen.
F 4 Dokumentation
Der Umfang der Dokumentation ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Zusätzliche Dokumentationen werden nach Aufwand berechnet, beispielsweise:
- ausführliche Bedienungsanleitungen,
- individuelle Nutzerhandbücher,
- zusätzliche Revisionsunterlagen,
- Fotodokumentationen,
- Systemübersichten,
- Netzwerkdokumentationen,
- zusätzliche Übergabeprotokolle,
- Schulungsunterlagen,
- Sonderauswertungen,
- Datenexporte,
- projektspezifische Wiki-Seiten.
CASAIO erstellt keine vollständige Dokumentation fremder Gewerke, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Zur Dokumentationspflege in der Betriebsphase siehe E 13.
F 5 Schulungen und Einweisungen
Einweisungen sind nur im vereinbarten Umfang Bestandteil des Projekts. Zusätzliche Schulungen werden nach Aufwand berechnet, insbesondere:
- Einweisung weiterer Nutzer,
- separate Schulungstermine,
- Online-Schulungen,
- Schulung von Elektrikern,
- Schulung von Hausmeistern,
- Schulung von Facility-Management,
- Wiederholung bereits durchgeführter Einweisungen,
- ausführliche Bedienkonzepte,
- individuelle Videoanleitungen.
F 6 Besondere Leistungen im Außenbereich
Leistungen im Außenbereich sind häufig besonders abstimmungsintensiv, weil sie viele Gewerke betreffen. Dazu gehören beispielsweise:
- Hoftore, Garagentore, Zufahrten,
- Gartenbeleuchtung, Außenlautsprecher,
- Brunnen, Zisternen, Bewässerung,
- Pooltechnik, Saunahäuser,
- Grillplätze, Außenküchen,
- Mähroboter,
- Kameras, Bewegungsmelder, Wetterstationen,
- Pergolen, Markisen, Terrassen, Gartenhäuser.
Die Planung von Außenanlagen ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang Bestandteil des Angebots. Eine einmalige Unterstützung bei der Kabelplanung im Außenbereich bedeutet keine unbegrenzte Koordinationsleistung für zukünftige Bauabschnitte. Weitere Begleitung, Abstimmung und Planung im Außenbereich erfolgt nach Aufwand oder auf Basis eines separaten Angebots.

