Allgemeine Geschäftsbedingungen der CASAIO GmbH, Kirchstr. 1, 97209 Veitshöchheim
Handelsregister: Amtsgericht Würzburg · HRB 13186 · USt-IdNr.: DE306724533
Fassung: Neufassung · Stand: 29.06.2026
Aufbau dieser AGB
- Teil I – Allgemeine Regelungen (gelten für alle Verträge)
- Teil II – Besondere Regelungen für Smart-Home-Projekte, Lieferung und Werkleistungen
- Teil III – Besondere Regelungen für Coaching, Community, Events und Trainings
Ergänzend zu diesen AGB gelten für Planungs-, Engineering-, Programmier-, Inbetriebnahme-, Support- und Wartungsleistungen die CASAIO Projekt- und Dienstleistungskonditionen (Zusatzbedingungen), die Leistungsinhalt, Projektablauf und Abrechnung näher beschreiben. CASAIO fügt die Zusatzbedingungen dem jeweiligen Angebot in Textform bei; mit Annahme des Angebots werden sie Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB). Das Rangverhältnis regelt § 1 Abs. 4.
Teil I – Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der CASAIO GmbH (nachfolgend „CASAIO“) und dem Kunden über die von CASAIO angebotenen Leistungen, insbesondere Planung, Beratung, Engineering, Programmierung, Inbetriebnahme, Projektkoordination, Lieferung von Hardware, Support, Wartung sowie Coaching- und Trainingsleistungen.
(2) Einige Regelungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) oder nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB); CASAIO weist im Einzelfall ausdrücklich darauf hin. Verbraucher ist, wer die Leistung zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn CASAIO ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge: (1.) individuelle Vereinbarung (einschließlich Angebot, Auftragsbestätigung und Ergänzungsangebot), (2.) CASAIO Wartungs- und Servicekonditionen (für die Betriebsphase, soweit ein Wartungs- oder Servicevertrag besteht), (3.) CASAIO Projekt- und Dienstleistungskonditionen (Zusatzbedingungen), (4.) diese AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der Leistungen
(1) CASAIO erbringt je nach Beauftragung Beratungs- und Planungsleistungen, Engineering, Programmierung, Inbetriebnahme, Projektkoordination, Support und Wartung und liefert ggf. Hardware. Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalt: Beratungs-, Planungs-, Koordinations-, Support- und Fernwartungsleistungen sind Dienstleistungen; insoweit schuldet CASAIO die fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten darüber hinausgehenden Erfolg. Die Lieferung von Hardware ist Kauf. Leistungen mit klar definiertem Erfolg (insbesondere die im Angebot beschriebene Programmierung und Inbetriebnahme) können werkvertragliche Leistungen sein. Gesetzlich zwingende Mängelrechte des Verbrauchers bleiben in allen Fällen unberührt.
(3) Nicht geschuldet sind – soweit nicht ausdrücklich gesondert beauftragt – die Objektüberwachung im Sinne der HOAI (insbesondere Leistungsphase 8), die bauleitende Überwachung anderer Gewerke sowie die Durchführung oder Mitwirkung bei der Abnahme fremder Gewerke oder der Gesamtinstallation. CASAIO nimmt nur die eigenen beauftragten Leistungen ab; Einzelheiten regeln die Zusatzbedingungen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf Webseiten, in Broschüren oder Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Angebote von CASAIO sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder CASAIO den Auftrag in Textform bestätigt. Bei sofort zugänglichen Online-Leistungen liegt die Annahme in der Bereitstellung des Zugangs.
(4) Ist die Erbringung einer bestellten Leistung nicht möglich, kommt kein Vertrag zustande; CASAIO informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits erhaltene Gegenleistungen.
§ 4 Preise, Zahlung und Fälligkeit
(1) Die von CASAIO mitgeteilten Preise sind verbindlich. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, soweit nicht im Angebot oder in der Rechnung etwas anderes (insbesondere die Abrechnung in Meilensteinen gemäß den Zusatzbedingungen) angegeben ist. Bei Coaching- und Online-Leistungen kann die Vergütung bei Vertragsschluss fällig sein; hierauf weist CASAIO im Angebot hin.
(3) Aufwandsbezogene Leistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet; Einzelheiten regeln die Zusatzbedingungen.
(4) CASAIO ist berechtigt, fällige Zahlungen über einen Drittdienstleister (z. B. Digistore24) abwickeln zu lassen; insoweit gelten zusätzlich dessen Bedingungen, auf die gesondert hingewiesen wird. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. CASAIO ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) CASAIO ist berechtigt, zur Vertragsdurchführung erforderliche Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Das Recht des Kunden zur Abtretung eigener Forderungen bleibt unberührt.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Einzelheiten zu den Mitwirkungspflichten bei Projekten regeln die Zusatzbedingungen. Beruhen Hindernisse auf der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CASAIO unberührt; gesetzliche Regelungen zum Annahmeverzug (§§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.
§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte
(1) An von CASAIO erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere ETS-/KNX-Projektdaten, Visualisierungskonfigurationen, Logiken, Dokumentationen) sowie an Inhalten passwortgeschützter Mitglieder- und Trainingsbereiche räumt CASAIO dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Bei Projektleistungen gilt dieses Recht zum Betrieb des konkreten Gebäudesystems und entsteht mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung; bei Mitglieder-/Trainingsinhalten gilt es für die Dauer der Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich.
(2) Eine Weitergabe von Zugängen, Logindaten oder Inhalten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an Projektarbeitsergebnissen bei CASAIO.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass CASAIO überlassene Materialien (z. B. Fotos, Pläne) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, und stellt CASAIO insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 8 Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Für Leistungen mit werkvertraglichem Charakter sowie für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Verbrauchern werden diese Rechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(2) Liegt ein Mangel im Verantwortungsbereich von CASAIO vor, hat CASAIO das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung; schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
(3) Kein Mangel von CASAIO liegt vor bei Ursachen außerhalb des CASAIO-Leistungsumfangs, insbesondere bei Bedienfehlern, Änderungswünschen, fehlerhafter Installation oder Verdrahtung durch Dritte, defekten Fremdgeräten, Netzwerk- oder Internetproblemen sowie Änderungen an Fremd- oder Herstellersystemen. Die Abgrenzung von Fehler, Änderungswunsch und Drittverursachung regeln die Zusatzbedingungen. Die gesetzliche Beweislastregel beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 BGB) bleibt unberührt.
(4) Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 634a, § 438 BGB): bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, bei sonstigen Werkleistungen zwei Jahre, bei gelieferten Sachen nach den kaufrechtlichen Fristen.
(5) Liefert CASAIO Waren mit digitalen Elementen (z. B. Geräte mit App- oder Firmware-Anbindung) an einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängel- und Aktualisierungsvorschriften (§§ 327 ff., 475b, 475c BGB). Die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen (insbesondere Sicherheits- und Funktionsupdates) werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang bereitgestellt; soweit hierfür der jeweilige Hersteller verantwortlich ist, weist CASAIO hierauf hin und unterstützt bei der Bereitstellung. Eine darüber hinausgehende Update-, Pflege- oder Optimierungspflicht von CASAIO besteht nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung (z. B. eines Wartungspakets).
§ 9 Haftung
(1) CASAIO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CASAIO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nicht. Für Funktion, Verfügbarkeit oder Fehler von Fremdsystemen und Drittprodukten haftet CASAIO nicht, soweit diese nicht ausdrücklich als eigener Leistungsbestandteil geschuldet wurden. Diese Beschränkungen gelten nicht für gesetzlich zwingende Ansprüche und gelten zugleich zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CASAIO.
(4) CASAIO unterhält eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in marktüblichem Umfang und weist den Versicherungsschutz auf Wunsch nach.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – unvorhersehbare, von CASAIO nicht zu vertretende Umstände wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Maßnahmen oder Lieferausfälle – befreien CASAIO für ihre Dauer von der Leistungspflicht; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) CASAIO verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an CASAIO die DSGVO und das BDSG einzuhalten, und stellt CASAIO insoweit von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, CASAIO hat den Verstoß zu vertreten.
(3) Verarbeitet CASAIO im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. bei Kamera-, Zutritts- oder Protokolldaten), schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(4) CASAIO und der Kunde behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische Daten, Projektunterlagen, Zugangsdaten und persönliche Verhältnisse – vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist diesen AGB als Anlage 1 beigefügt.
(2) Bei Verträgen über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab Vertragsschluss; bei Verträgen über die Lieferung von Waren vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
(3) Verlangt der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet er bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Verbraucher dem Beginn vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates vorrangig, soweit anwendbar.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CASAIO. Vertragssprache ist Deutsch.
(3) CASAIO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil II – Besondere Regelungen für Smart-Home-Projekte, Lieferung und Werkleistungen
Teil II gilt ergänzend zu Teil I für Verträge über Planung, Engineering, Programmierung, Inbetriebnahme, Lieferung von Hardware sowie damit verbundene Werk- und Wartungsleistungen. Leistungsinhalt, Projektablauf und Abrechnung beschreiben die Zusatzbedingungen.
§ 15 Leistungsänderungen und Anordnungen
(1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und ihre Auswirkungen auf Vergütung und Termine stimmen die Parteien vor der Ausführung in Textform ab.
(2) Soweit der Vertrag werk- oder bauvertragliche Leistungen umfasst, gelten ergänzend die §§ 650b, 650c BGB. CASAIO hat bei angeordneten Änderungen Anspruch auf eine entsprechende Anpassung der Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge.
§ 16 Lieferung von Hardware, Lieferzeiten und Gefahrübergang
(1) Soweit CASAIO Hardware liefert oder beschafft, ergeben sich Art, Umfang und Preise aus dem Angebot. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug, insbesondere das Recht zur Fristsetzung und zum Rücktritt, bleiben unberührt.
(2) Geringfügige, dem Kunden zumutbare Abweichungen in Ausführung, Farbe oder technischen Details gegenüber Mustern oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit sie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen und auf Modellpflege oder Herstelländerungen beruhen.
(3) Wird Hardware an einen Verbraucher versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe an den Verbraucher oder eine von ihm benannte Person über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(4) Kann CASAIO eine Komponente ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beschaffen (insbesondere bei Lieferengpässen, Produktabkündigungen oder ausbleibender Belieferung durch Vorlieferanten), informiert CASAIO den Kunden unverzüglich; die Parteien stimmen eine gleichwertige Ersatzkomponente ab oder passen Termine an. Gesetzliche Rechte des Kunden bei von CASAIO zu vertretender Nichtleistung bleiben unberührt.
(5) Soweit CASAIO Elektro- oder Elektronikgeräte oder Batterien an einen Verbraucher abgibt, gelten die Rücknahmepflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batteriegesetz (BattG). CASAIO informiert den Kunden über die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe von Altgeräten und Altbatterien sowie über die Bedeutung der Mülltonnen-Kennzeichnung. Altbatterien können an einer Sammelstelle oder beim Kauf gleichartiger Batterien zurückgegeben werden.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der auf sie entfallenden Vergütung Eigentum von CASAIO. Vor Eigentumsübergang darf der Kunde die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen und hält sie von Rechten Dritter frei.
(2) Der feste Einbau in das Gebäude und die dadurch eintretenden Eigentumswirkungen (§§ 946 ff. BGB) bleiben unberührt.
§ 18 Abschlagszahlungen und Abnahme
(1) CASAIO kann für vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Die Meilensteinregelung der Zusatzbedingungen konkretisiert dies; die Schlussrate wird mit der Abnahme und dem Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB). Soweit ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) vorliegt, übersteigen die Abschlagszahlungen insgesamt 90 % der Gesamtvergütung vor Abnahme nicht, und CASAIO stellt dem Kunden mit der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung in Höhe von 5 % der Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).
(2) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Nimmt der Kunde das im Wesentlichen fertiggestellte Werk nicht innerhalb einer von CASAIO gesetzten angemessenen Frist ab, ohne mindestens einen Mangel zu benennen, gilt die Abnahme nach Fristablauf als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn CASAIO mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme hingewiesen hat. In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
(4) Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln oder bleibt er einem vereinbarten Abnahmetermin fern, können die Parteien den Zustand des Werks gemeinsam feststellen. CASAIO kann die Zustandsfeststellung unter den Voraussetzungen des § 650g Abs. 1–3 BGB auch einseitig vornehmen; das Ergebnis wird dem Kunden in Textform übermittelt.
§ 19 Laufzeit und Kündigung von Projekt- und Werkverträgen
(1) Der Kunde kann einen Vertrag über werkvertragliche Leistungen bis zur Vollendung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält CASAIO den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb anrechnen lassen. Für die nicht erbrachten Leistungen wird vermutet, dass CASAIO 5 % der hierauf entfallenden Vergütung zustehen, sofern nicht ein höherer oder niedrigerer Betrag nachgewiesen wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CASAIO insbesondere vor, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt.
(3) Laufzeit und Kündigung von Wartungsverträgen regeln die Zusatzbedingungen bzw. der jeweilige Wartungsvertrag. Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung eines Bauvertrags nach den §§ 648, 648a BGB bedarf abweichend der Schriftform (§ 650h BGB).
§ 20 Einsatz Dritter
CASAIO ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen, und bleibt Ansprechpartner des Kunden sowie für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 21 Referenznennung
CASAIO darf das Projekt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz nennen oder Bild- und Videomaterial des Objekts zu Marketingzwecken verwenden. Die Zustimmung kann auf anonymisierte Darstellungen beschränkt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Teil III – Besondere Regelungen für Coaching, Community, Events und Trainings
Teil III gilt ergänzend zu Teil I für die Teilnahme an Coaching-Programmen, Community-Gruppen, Events und Trainings (z. B. KNX Masterclass).
§ 22 Coaching-Termine
(1) Termine für 1:1-Coaching-Sessions werden in individueller Absprache in Textform zwischen Kunde und CASAIO vereinbart.
(2) Wird ein Termin auf Seiten des Kunden kurzfristig, d. h. unter 48 Stunden vorher, storniert, gilt der Termin als wahrgenommen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 23 Laufzeit und Kündigung von Coaching-Verträgen
(1) Coaching- und Trainingsverträge haben die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Nach Ablauf ist der Vertrag vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen gegenseitig kündbar.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Fall einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch von CASAIO unberührt; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 24 Netiquette
(1) Der Kunde geht im Rahmen des Vertragsverhältnisses stets respektvoll mit anderen Teilnehmern und mit Mitarbeitern von CASAIO um.
(2) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist CASAIO nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Kunden von Events und Community-Gruppen auszuschließen bzw. den Zugang zu Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben unberührt.
§ 25 Unzulässiges Teilen von Login-Daten
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, erhaltene Account-Login-Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, CASAIO hat in Textform zugestimmt.
(2) CASAIO ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse verschleiern, verfälschen oder anonymisieren, ist untersagt.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist CASAIO berechtigt, den Account nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden bleiben unberührt. Unerlaubtes Account-Sharing kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
§ 26 Akquise anderer Teilnehmer
(1) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Teilnehmer aus CASAIO-Programmen für eigene oder fremde Dienstleistungen zu akquirieren.
(2) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist CASAIO nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von Community-Gruppen auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 27 Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen und internen Informationen
(1) Werden während Coachings und Live Calls betriebsinterne Informationen anderer Teilnehmer preisgegeben, ist hierüber gegenüber Externen und Dritten vollumfänglich Stillschweigen zu bewahren; eine Verbreitung ist untersagt.
(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung ist CASAIO berechtigt, Zugänge nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben unberührt.
§ 28 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Handlungen, die Trainings- und Programmabläufe oder die Kundenerfahrung anderer Teilnehmer stören oder beeinträchtigen, sind untersagt – innerhalb und außerhalb der bereitgestellten Strukturen.
(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung ist CASAIO berechtigt, Zugänge nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben unberührt.
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
- bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen: ab dem Tag des Vertragsabschlusses;
- bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat; bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, ab Inbesitznahme der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
CASAIO GmbH, Kirchstr. 1, 97209 Veitshöchheim
Telefon: +49 931 46 52 52 00
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Verträgen über die Lieferung von Waren gilt zusätzlich: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (CASAIO GmbH, Kirchstr. 1, 97209 Veitshöchheim) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen gilt zusätzlich: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts und Ausnahmen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – etwa individuell konfigurierte oder kundenspezifisch programmierte Geräte.
Hinweis: Liegt ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) vor, gilt ein gesondertes Widerrufsrecht nach § 650l BGB mit der dafür vorgesehenen Belehrung (Anlage 10 zu Art. 249 § 3 EGBGB); diese ist in diesem Fall anstelle der vorstehenden Belehrung zu verwenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)
- An CASAIO GmbH, Kirchstr. 1, 97209 Veitshöchheim, E-Mail: [email protected]
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ………………………
- Bestellt am (*) / erhalten am (*): ………………………
- Name des/der Verbraucher(s): ………………………
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ………………………
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ………………………
- Datum: ………………………
(*) Unzutreffendes streichen.
AGB-Stand: 29.06.2026 (ersetzt die Fassung vom 01.09.2023).

